IHR GUTES RECHT BEIM REIMPORT ZU SPAREN

Unterschiede oder europäische Standardisierung

Früher konnten Kfz-Importe, ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge nur mit einer Einzelbetriebserlaubnis vom TÜV oder der DEKRA nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugelassen werden. Heute ist dieses nur noch für Importe aus Ländern außerhalb der EU-Staaten erforderlich. In allen EU-Mitgliedsstaaten werden seit 29.04.2009 typengenehmigte Großserien-Neufahrzeuge ausnahmslos mit einem COC (Certificate of Conformity/ EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ausgeliefert.

Alle Neufahrzeuge eines Typs entsprechen somit nach Richtlinie 2007/46/EG immer einem einheitlichen technischen Standard entsprechend der vom Hersteller beantragten und von der EU erteilten Typengenehmigung. Das gilt auch für Typengenehmigungen, die von einem einzelnen EU-Staat erteilt werden. Diese gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Früher mussten die Automobilhersteller ihre Neuwagen nach 12 innerstaatlichen Typengenehmigungsverfahren produzieren. So konnte ein für den deutschen Markt gebauter Golf erst nach aufwändigen Umbauten und Einzelbetriebserlaubnis z.B. in Frankreich zugelassen werden. Umständlich war auch der Reimport nach Deutschland. Hier war z.B. die Leuchtweitenregulierung Vorschrift. Einige Bundesländer erteilten Ausnahmegenehmigungen, andere verlangten eine Nachrüstung.

Wegen der starren deutschen Versicherungsklassen wurden damals extra für den deutschen Markt z.B. Motoren gedrosselt! Ein teurer Aufwand für Automobilhersteller, einzelne Märkte mit spezielle Fahrzeug zu versorgen. TÜV, DEKRA und oft auch besondere Verwaltungs- und Zulassungsvorschriften bildeten Hindernisse, die es nach einem Reimport zu überwinden galt. 

In dieser Zeit brauchte man Geduld, gute Nerven und auf jeden Fall jemanden, der mit seinen Erfahrungen weiterhelfen konnte.

Manchmal deckte ein späterer Werkstattaufenthalt noch die gute alte Trommelbremse statt Scheibenbremse auf. Andererseits überraschte aber auch z.B. ein Fiesta aus Dänemark bereits 1994 mit ABS (!) die deutschen Ford-Monteure. In dieser Zeit war der Gang zum Profi-Importeur der einfachere Weg zum preisgünstigen Neuwagen.

Die Einführung des COC und der damit einhergehenden europäischen Standardisierung brachte aber auch der Automobilindustrie große Vorteile. Großserien müssen nun nicht mehr kleinteilig in 12 verschiedenen europäischen Versionen vom Band laufen sondern können wesentlich kostengünstiger und einheitlich gebaut werden.

Wichtiger für den europäischen Neuwagenkäufer ist jedoch, dass dieses Typengenehmigungssystem einheitlich technische, sicherheitsbezogenene, Verbrauchs- und sonstige Parameter bei ein und dem selben Großserienmodell in allen EU-Ländern sicherstellt. Unterschiede gibt es gelegentlich noch im Ausstattungsumfang. Einige Hersteller müssen außerhalb Deutschlands ihre Autos aus Konkurrenzgründen teilweise mit höherwertigerer Ausstattung anbieten.

Reimporte kaufen Schweizer in Freiburg, Österreicher in München, Briten in Rotterdam und Deutsche in Kopenhagen.

Und alle kaufen ein und dasselbe: ein für Europa produziertes und in ganz Europa zulassungsfähiges, fabrikneues Auto mit einheitlichen technischen Parametern: den EU-Neuwagen